Koblenz - Reichensperger Platz

OBJEKTBESCHREIBUNG :

Bei der Liegenschaft handelt es sich um ein Wohnhaus mit 33 Wohnungen, erbaut 1951. Das Gebäude gliedert sich hinsichtlich seiner Fassade in einen Sockel- sowie Fassadenkratzputz. Aussen umlaufend sowie im Innen-hof sind freikragende Balkone arrangiert. Das Mansarddach mit Gaupen ist mit Kauber Naturschiefer eingedeckt. Der Spitzboden ist nicht ausgebaut.

 

SANIERUNGSKONZEPT :

FASSADE : Die gesamte Putzfassade (Sockel- und Fassadenputzflächen) wird mit Dampf-strahler von Oberflächen-verschmutzung sowie losen Teilen befreit, der Unter-grund vorbereitet, grundiert und deckend angelegt. Fehlstellen im Sockel- und Fassadenputz werden im Zuge dieser Arbeiten ausgebessert. Im An-schlussbereich von Grün-flächen an die Fassade bzw. den Sockelputz ist ein Kies- oder Splittstreifen einzubauen, um zukünftige Beschädigungen durch Spritzwasser bzw. Erd-feuchte zu verringern. Ausführ-ung im Zuge Gärtnerischer, notwendiger Arbeiten an der Aussenanlage (Grünschnitt, Pflasterausbessereungen, etc.). Beschädigungen an den Sand-steinbauteilen werden mit Sandsteinsanierputz (Mineros) ausgebessert.

 

BALKONE : Die vorhandenen Balkonabdichtungen sind grösstenteils undicht. Indiz sind unter anderem Wasserspuren an den Unterseiten sowie im Wandanschlussbereich. Die derzeitige Entwässerung dieser wird über Wasserspeier organisiert. Anschlusshöhen im Sinne der Flachdachvorschrift im Bereich Wand und Tür sind nicht vorhanden.

Brüstungsabdeckungen fehlen komplett. Hier sind entsprechend deutlich Vermoosung und Frost-schäden zu erkennen.

Das Sanierungskonzept sieht vor sämtliche Balkonbeläge bis zur Rohdecke abzubrechen. Die neue Abdichtung mit Oberbelag erfolgt über eine einlagige Schweissbahn-abdichtung und mit Guss-asphalt Oberbelag zur Reduzierung der notwendigen Aufbauhöhe. Der Einsatz von Fliesenbelägen oder lose verlegten Platten ist bedingt durch die fehlende Anschlusshöhe im Türbereich nicht umsetzbar. Die Entwässerung wird mit Gullies und entsprechendem Anschluss an die Regenfallrohre gesichert. In Einzelbereichen werden zusätzliche Fallrohre eingebaut. Eine zukünftige Belästigung in der täglichen Nutzung durch Wasserspeier entfällt (Entsandung von Plattenbelägen, Massive Eisbildung, Spritzwasser, etc). Die Sandsteinbrüstungen der Balkone erhalten eine Blechabdeckung mit umlaufenden Tropfnasen zur Vermeidung weiterer Schadensbildung an dem Basismaterial.

 

TREPPENHAUS : Ein Austausch der Treppenhausfensterelemente bietet sich hinsichtlich der Fassadenarbeiten – Fugen-versiegelung, gegebenenfalls Beiputz der Elemente – ebenfalls an. Ferner kann das Gerüst in diesen Bereichen mitgenutzt werden. Aus technischer Sicht ist eine Renovierung des Treppen-hausbereiches jedoch nicht zwingend notwendig.

Die Ausführung von Malerarbeiten im Treppenhaus ist nur aus optischen Gründen in Erwägung zu ziehen. Bei einer Ausführung dieser können zwei grundlegende Alternativen zum Einsatz kommen :

  • Entfernen des kompletten Altanstriches, Ausbessern der Putzfehlstellen und Neuanstrich. Hierbei sind höhere Kosten für den Abbruch, Ausbesserungen und Untergrundvorbereitung anzusetzen.
  • Sanierung wie vor beschrieben nur nach Teilflächen. Intakte Wandflächen werden in vorhandener Struktur belassen, grundiert und frisch angelegt. Angegriffene Bereiche werden wie unter „A“ aufgeführt neu, vom Untergrund her aufgebaut.

HAUPTDACH : Die vorhandene Schiefereindeckung ist seit Erbauung im Jahre 1955 nicht ausgetauscht worden. Das Material ist in der Unteren Mansardenfläche bereits sehr angegriffen. Eine Reparatur in Teilbereichen kann durch den eigentlichen Eingriff mit einer Gesamtsanierung der entsprechenden Flächen enden – das marode Material löst sich, zumal davon auszugehen ist, das die Befestigungsmittel (Nägel) mittlerweile verwittert sind. Die vorhandene SIMA Rinne ist unbedingt zu erneuern. Im kompletten umlaufenden Traufbereich sind Undichtigkeiten erkennbar (Nässespuren an den Gesimsuntersichten). Hier wurden sogar bereits vielfach Reparaturen am Bestand durchgeführt. Eine Erneuerung dieser macht einen Eingriff in die Eindeckung notwendig, was vor benannte Gefahren mit sich bringt. Hier empfiehlt sich in Zusammenhang mit den Fassadenarbeiten und der damit verbundenen Gerüststellung eine Erneuerung der benannten Fläche. Die Hauptdachfläche wird im Kalkulationsansatz auf Grund Ihrer augenscheinlich besseren Konstitution in Einzelbereichen nur ausgebessert. Sollte aus Kostengründen eine Erneuerung benannter Flächen nicht in Frage kommen, kann versucht werden Reparaturen über einen mittelfristigen Serviceauftrag abzuwickeln. Diese Alternative streckt jedoch nur die letztendlich notwendigen Sanierungsarbeiten an der Dachfläche. Ferner wäre der Aufwand für eine erneute Gerüststellung zu kalkulierten.